Veranstaltungskalender
Freimessen - Erwerb der Fachkunde - 305 - 19.09.2024
Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 313-002 (alt: BGG/GUV-G 970), Erwerb der Fachkunde in Bezug auf die verwendeten Messgeräte, -verfahren und die zu messenden Gefahrstoffe
Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 313-002 (alt: BGG/GUV-G 970), Erwerb der Fachkunde in Bezug auf die verwendeten Messgeräte, -verfahren und die zu messenden Gefahrstoffe
Das Seminar dient der Ausbildung von Personen, die im Rahmen von Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen mit dem Freimessen beauftragt sind. Die DGUV Regel 113-004 (alt: BGR 117-1) fordert für diesen Personenkreis eine Fachkunde in Bezug auf die verwendeten Messgeräte, -verfahren und die zu messenden Gefahrstoffe.
Den Teilnehmern wird das erforderliche Fachwissen zum Freimessen gemäß DGUV Regel 113-004 und DGUV Grundsatz 313-002 vermittelt. Sie erlernen die notwendigen Kenntnisse für die Auswahl und Anwendung von geeigneten Messverfahren.
Die Schulung zeigt den Einsatz und die Handhabung von Geräten zur direkten Detektion und Konzentrationsmessung von Sauerstoff, toxischen Gasen und Dämpfen sowie brennbaren Gasen und Dämpfen. Es werden kontinuierliche und diskontinuierliche Messmethoden theoretisch und praktisch vorgestellt und durch Übungen die richtige Beurteilung der erhaltenen Messwerte vermittelt.
Es handelt sich hierbei um die Inhalte gemäß DGUV Grundsatz 313-002 Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004 (alt: BGR 117-1 Teil 1).
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Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturzgefahren - PSA-Refresher - 487 - 19.09.2024
Wiederholungstraining nach DGUV- Vorschrift 1, Regel 112-198
Wiederholungstraining nach DGUV- Vorschrift 1, Regel 112-198
Wiederholungstraining nach DGUV- Vorschrift 1, Regel 112-198
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SCC-Schulung und Prüfung für operativ tätige Mitarbeiter und Führungskräfte - 139 - 19.09.2024
Geeignet für operative Mitarbeiter und Führungskräfte zur Vorbereitung auf die VAZ-SCC-Prüfung gem. Dok. 016/017/018 im Anschluss an die Schulung
Geeignet für operative Mitarbeiter und Führungskräfte zur Vorbereitung auf die VAZ-SCC-Prüfung gem. Dok. 016/017/018 im Anschluss an die Schulung
In der Industrie werden in steigendem Maße Auftragnehmer (Kontraktoren) für technische Dienstleistungen eingesetzt. Das international anerkannte SCC-Zertifikat hat sich dabei immer mehr in allen Bereichen der Industrie als das Qualitätskriterium für Arbeitssicherheit der Partnerfirmen und Kontraktoren durch. Für eine SCC-Zertifizierung ist ein SCC-Prüfungsnachweis der operativ tätigen Mitarbeiter und Führungskräfte zwingend erforderlich.
ACHTUNG! Mit Umstellung auf das neue Programm SGU Personal VAZ 2021 sind alle Zertifikate nur noch 5 Jahre gültig. Bereits ausgestellte SCC-Zertifikate mit einer Gültigkeit von 10 Jahren verlieren zum Ende der Übergangsfrist am 31.10.2026 ihre Gültigkeit!
Das Arbeitsschutz-Management-System “Sicherheits-Certifikat-Contraktoren” (SCC) fordert in seinem Regelwerk für alle operativ tätigen Mitarbeiter und Führungskräfte eine Prüfung zu den Themen Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU).
Ein wesentlicher Bestandteil des SCC sind die Forderungen, die an die Ausbildung von Mitarbeitern und Führungskräften der Kontraktorenfirmen gestellt werden.
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Sachkundige/r für Wärmepumpensysteme, nach VDI 4645 - 438497 - 20.09.2024
Vorteile der Zertifizierung nach VDI 4645
Vorteile der Zertifizierung nach VDI 4645
Vorteile der Zertifizierung nach VDI 4645
Diese praxisorientierte Schulung zum/zur Sachkundigen für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645 in Hamburg, fokussiert ausschließlich das Thema Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern und erstreckt sich über drei Tage.
Sie bietet eine umfassende Einführung in Theorie und Praxis, in der die Teilnehmenden grundlegende Funktionsweisen sowie verschiedene Techniken und Einstellungen kennenlernen und an aktuellen Geräten praktisch anwenden.
Sie benötigen keine VDI-Zertifizierung? Mit dem "Wärmepumpen-Führerschein" bietet der ELBCAMPUS eine alternative Weiterbildung ohne VDI-Zertifizierung an.
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Auffrischung für Probenehmer von Trinkwasser mit Sensorik-Sensibilisierung - 285 - 20.09.2024
Seminar zur Aufrechterhaltung der Sachkunde gemäß § 42 Trinkwasserverordnung
Seminar zur Aufrechterhaltung der Sachkunde gemäß § 42 Trinkwasserverordnung
Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgender Regelung festgehalten: Anforderungen der DAkkS an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 (welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde)
Das Umweltinstitut bietet eine Auffrischungsschulung zur Trinkwasserprobenahme an, die die Grundschulung vertieft, den Inhalt neuer Normen und Regeln der Technik thematisiert und somit Fortgeschrittenenkenntnisse vermittelt. Die vorliegende Schulung beinhaltet die Vorgaben des § 15 TrinkwV sowie die Anforderungen der DAkkS an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011- welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde). Entsprechend ist die erforderliche Aufrechterhaltung der Sachkunde alle fünf Jahre mit der vorliegenden Schulung erfüllt.
Aufgrund der DAkkS-Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011) wird im Rahmen der Schulung eine Sensorik-Sensibilisierung durchgeführt. Diese Schulung kann unabhängig gebucht werden. Dies kann gerade kleineren und mittelgroßen Laboratorien dabei helfen, die aufwändigen Sensorik-Sensibilisierungen des Personals mit der erforderlichen Vielzahl an Geruchs- und Geschmacksproben zu bewältigen.
Unsere Schulung zur Sensorik-Sensibilisierung nach dem neuen DVGW Merkblatt W 273 berücksichtigt die Anforderungen der Trinkwasserverordnung und der DIN EN 1622 (DEV B3).
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Eingriffskompensation im Ballungsraum - 439 - 20.09.2024
Neue Wege in der Akquisition, Planung und Umsetzung von Ausgleichsflächen bei geringen Flächenressourcen
Neue Wege in der Akquisition, Planung und Umsetzung von Ausgleichsflächen bei geringen Flächenressourcen
Eine zielorientierte, auf Nachhaltigkeit abzielende Eingriffskompensation wird mangels geeigneter Flächen für Maßnahmen zunehmend schwieriger. Zwar haben sich über die ergebnisorientierte Landschaftsplanung anhand von Flächenpools und Ökokonten sowie der frühzeitigen Einbeziehung Betroffener (insbesondere der Landnutzer) in den letzten Jahren Fortschritte erzielen lassen. Doch zumindest im Verdichtungsraum wird es im wahrsten Sinne des Wortes eng: Viele geeignete Flächen sind bereits zu Kompensationszwecken belegt worden und die Erkenntnis über zuweilen erhebliche Folgekosten einstmals angelegter Kompensationen hemmen die effektive Belegung weiterer Flächen.
Neue gesetzliche Regelungen, wie etwa wasserrechtliche Erfordernisse einerseits, sowie die zunehmende Konkurrenz um Flächen durch neue Flächennutzungen, wie z. B. dem verstärkten Anbau von Mais zur Gewinnung von Bioenergie andererseits, erschweren die Flächenakquisition zusätzlich, weil die Bereitschaft der Landbesitzer und -nutzer, weitere Flächen bereitzustellen, sehr gering ausgeprägt ist.
Gerade in dieser schwierigen Situation des Naturschutzes, insbesondere in Verdichtungsräumen, können Zielsetzungen des Biotopverbundes mit überzeugenden Leitbildern erfolgreich sein.
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Sensorik-Sensibilisierungsschulung zur Trinkwasserprobenahme - 286 - 20.09.2024
Schulung nach dem neuen DVGW Merkblatt W273 basierend auf den Anforderungen der Trinkwasserverordnung und der DIN EN 1622 (DEV B3)
Schulung nach dem neuen DVGW Merkblatt W273 basierend auf den Anforderungen der Trinkwasserverordnung und der DIN EN 1622 (DEV B3)
Die Verpflichtung, die mindestens alle zwei Jahre sensorische Untersuchung durchzuführen, ist in nachfolgender Regelung festgehalten: Merkblatt DVGW W 273 (M)
Vor dem Hintergrund der DAkkS-Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011) bietet das Umweltinstitut Offenbach eine Sensorik-Sensibilisierungsschulung an. Diese Schulung kann gerade dem Laborpersonal helfen, die aufwändigen Sensorik-Sensibilisierungen mit der erforderlichen Vielzahl an Geruchs- und Geschmacksproben zu bewältigen.
Unsere Schulung zur Sensorik-Sensibilisierung berücksichtigt die Anforderungen der Trinkwasserverordnung und des DVGW Regelwerkes, sowie die DIN EN 1622. Es besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einem erforderlichen Befähigungstest.
Die vorliegende Sensorik-Sensibilisierungsschulung kann als Inhouse-Schulung bei Ihnen im Hause durchgeführt werden. Im Rahmen der Inhouse-Schulung kann die Schulung mit einem theoretischen Teil zur Sensorik (zusätzlich etwa ein halber Tag) verbunden werden. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!
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Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz - Gewässerschutzbeauftragte/r - 17 - 23.09.2024
Viertägiger Lehrgang zum Erwerb der geforderten Fachkunde im Sinne der §§ 64-65 des Wasserhaushaltsgesetzes. Fachkundelehrgang zur Vorbereitung der Bestellung als Gewässerschutzbeauftragte/r
Viertägiger Lehrgang zum Erwerb der geforderten Fachkunde im Sinne der §§ 64-65 des Wasserhaushaltsgesetzes. Fachkundelehrgang zur Vorbereitung der Bestellung als Gewässerschutzbeauftragte/r
Zertifikats-Grundkurs zur Vorbereitung der Bestellung als Gewässerschutzbeauftragter
Das Wasserhaushaltsgesetz regelt die Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten für Gewässerbenutzer, die pro Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten. Bei Betrieben, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, die in Abwasseranlagen einleiten und die Pipelines betreiben, kann die Behörde die Bestellung von Betriebsbeauftragten anordnen. Neben internen können auch externe Beauftragte die Aufgaben übernehmen.
Gewässerschutzbeauftragte müssen die zur Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Dieses Seminar dient zum Erwerb der Fachkunde im Sinne des Wasserhaushaltgesetzes.
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Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz - Immissionsschutzbeauftragte/r - 18 - 23.09.2024
Staatlich anerkannter viertägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gemäß § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV als Voraussetzung für die Bestellung als Immissionsschutzbeauftragte/r (§ 53 BImSchG) und für die Anzeige bei der zuständigen Behörde (§ 55 BImSchG)
Staatlich anerkannter viertägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gemäß § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV als Voraussetzung für die Bestellung als Immissionsschutzbeauftragte/r (§ 53 BImSchG) und für die Anzeige bei der zuständigen Behörde (§ 55 BImSchG)
Der Fachkundelehrgang erfüllt die Vorgaben der 5. BImSchV, Anhang II und ist durch das Regierungspräsidium Darmstadt staatlich anerkannt und somit bundesweit gültig.
Ein Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragter) ist nach § 53 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu bestellen, wenn dies nach der Art und Größe der betriebenen genehmigungsbedürftigen, emissionsverursachenden Anlagen erforderlich ist. Die zuständige Behörde kann ggf. anordnen, dass mehrere Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen sind.
Die Beauftragung bzw. Bestellung ist vom Betreiber der Anlage schriftlich vorzunehmen und die Tätigkeiten des Immissionsschutzbeauftragten sind präzise zu definieren. Die Aufgaben des Immissionsschutzbeauftragten liegen im Wesentlichen in den Bereichen Beratung und Information. Bei Nichtbestellung eines Störfallbeauftragten hat er auch Kontrollfunktionen hinsichtlich der verursachten Emissionen (§ 54 BImSchG) wahrzunehmen. Der Immissionsschutzbeauftragte trägt die Verantwortung für die ihm obliegenden Aufgaben und Pflichten gegenüber dem Unternehmer. Der Beauftragte kann Maßnahmen vorschlagen, besitzt aber keine unmittelbare Weisungsbefugnis gegenüber anderen Mitarbeitern.
Voraussetzung für die Bestellung zum Immissionsschutzbeauftragten ist u. a. der Erwerb der Fachkunde in einem staatlich anerkannten Lehrgang.
Durch die Bestellung zum Immissionsschutzbeauftragten erlangt die beauftragte Person einen Sonderkündigungsschutz. Das bedeutet, dass sie nur außerordentlich aus wichtigem Grunde gekündigt werden kann (§ 58d BImSchG). Im Organigramm wird der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz der „Stabsstelle“ zugeordnet. Immissionsschutzbeauftragte sind im Wesentlichen informierend und unterstützend tätig.
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Fachkunde für Schimmelpilzsanierung | Bautrocknung - 96 - 23.09.2024
Zweitägiger Zertifikatslehrgang zum Erwerb der Fachkunde (mit Fachkundeprüfung)
Zweitägiger Zertifikatslehrgang zum Erwerb der Fachkunde (mit Fachkundeprüfung)
Schimmelpilze in Innenräumen sind nach wie vor eine unterschätzte Gefahr. Die Ursachen von Schimmelpilzschäden sind vielfältig und können z. B. von außen eintretender Feuchtigkeit (aufgrund mangelhafter Abdichtungen, Havarien), Leckagen innerhalb des Gebäudes oder Kondensationsfeuchtigkeit aufgrund ungenügender Wärmedämmung oder falscher Nutzung herrühren.
Bei der Sanierung von Schimmelpilzschäden werden häufig nur Symptome und nicht die Ursache des Schimmelpilzbefalles saniert. Überstreichen oder die Behandlung mit Chemikalien hilft nur oberflächlich. Das Grundproblem mit den damit verbundenen Gesundheitsgefährdungen aber bleibt erhalten.
Welche Schritte nötig sind, um Pilzbefall zu erkennen, zu bewerten und fachgerecht zu sanieren, vermittelt Ihnen dieser modular aufgebaute Lehrgang.
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Gefahrstoffbeauftragter - 48 - 23.09.2024
Dreitägiger Lehrgang für ein sicheres Gefahrstoffmanagement gemäß Gefahrstoffverordnung, REACh-, CLP-Verordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Dreitägiger Lehrgang für ein sicheres Gefahrstoffmanagement gemäß Gefahrstoffverordnung, REACh-, CLP-Verordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Mit dem Inkrafttreten der novellierten Gefahrstoffverordnung wurde das europäische Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Vorgaben der REACh-Verordnung und CLP-Verordnung, umgesetzt und die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers deutlich verschärft. Obwohl es weiterhin keine explizite gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines/einer "Gefahrstoffbeauftragten" gibt, ist das Aufgaben- und Tätigkeitsprofil für ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement unabdingbar und sowohl firmenintern als auch externe Dienstleistung nachgefragt.
Der Firmeninhaber ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Diese Gefährdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen und zuverlässigen Person (§ 6 Abs. 11 GefStoffV) vorgenommen werden. Die Fachkunde setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Neben einer geeigneten Berufsausbildung, der entsprechenden Berufserfahrung bzw. berufliche Tätigkeit muss die Person Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Gefahrstoffe vorweisen. Diese Kenntnisse können z.B. im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen erworben werden.
Sogenannte Gefahrstoffbeauftragte beraten die Geschäftsführung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeiter in allen Fragen, die für den Umgang mit Gefahrstoffen bedeutsam sind. Dies betrifft auch die Zusammenarbeit mit anderen Firmen. Er sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann als Schnittstelle zu den Behörden und dem Versicherer fungieren.
Für die Funktion als "Gefahrstoffbeauftragte/r" werden Fachkenntnisse gefordert, etwa zu Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, zu den Anforderungen an die Lagerung und Aufbewahrung oder zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Zum Erwerb dieser notwendigen Fachkenntnisse eignet sich der vorliegende Lehrgang.
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Naturschutz kompakt - 57 - 23.09.2024
Viertägiges Seminar zu rechtlichen und planerischen Grundlagen des projektbezogenen Naturschutzes.
Viertägiges Seminar zu rechtlichen und planerischen Grundlagen des projektbezogenen Naturschutzes.
Zusatztermine aufgrund der großen Nachfrage!
Nahezu alle flächen- bzw. ressourcenbeanspruchenden Planungen öffentlicher und privater Träger werden durch die Belange des Naturschutzes beeinflusst.
Die einschlägigen Rechtsvorschriften sind umfangreich und komplex: Neben dem Bundes- und Landesrecht ist auch eine Vielzahl europäischer Richtlinien für Zulassungsverfahren von Bedeutung. Behörden, die durch ihr Handeln über Eingriffe in die Natur und die Landschaft entscheiden und regulierend einwirken, haben diese zu beachten.
Um den damit verbundenen Anforderungen an Planungen gerecht zu werden, ist es sinnvoll und wichtig, sich mit den rechtlichen und planerischen Grundlagen im Naturschutz auseinanderzusetzen.
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