Veranstaltungskalender
Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte - 116 - 05.11.2024
Eintägiger Auffrischungslehrgang mit Zertifikat zu rechtlichen Neuerungen im Arbeitsschutz gem. § 22 SGB VII und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001)
Eintägiger Auffrischungslehrgang mit Zertifikat zu rechtlichen Neuerungen im Arbeitsschutz gem. § 22 SGB VII und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001)
Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit darin, Arbeitsplätze sicher zu gestalten.
Rechtliche Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sind § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und § 20 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ zusammen mit der DGUV Regel 100-001
Laut § 20 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 muss der Unternehmer/Arbeitgeber den Sicherheitsbeauftragten ermöglichen, regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
In der DGUV Regel 100-001 heißt es dazu unter dem Punkt 4.2.6 erläuternd:
„Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe im Betrieb nachhaltig wahrnehmen können, benötigen sie ... eine Ausbildung und auch eine regelmäßige Weiterbildung, ... . Der Sicherheitsbeauftragte kann ohne die Kenntnisse, die er dort erwirbt, seine Aufgabe nicht sachgerecht und vollständig erfüllen.“
Die DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte gibt in Kap. 2.5 einen groben zeitlichen Rahmen für Wiederholungsschulungen vor:
"Je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential ist eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend.“
Der eintägige Lehrgang bietet Ihnen:
- Einen handlungsorientierten Überblick über aktuelle rechtliche Neuerungen
- Praktische Beispiele und Praxishilfen für den betrieblichen Alltag
- Die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen
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Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte - 116 - 05.11.2024
Eintägiger Auffrischungslehrgang mit Zertifikat zu rechtlichen Neuerungen im Arbeitsschutz gem. § 22 SGB VII und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001)
Eintägiger Auffrischungslehrgang mit Zertifikat zu rechtlichen Neuerungen im Arbeitsschutz gem. § 22 SGB VII und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001)
Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit darin, Arbeitsplätze sicher zu gestalten.
Rechtliche Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sind § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und § 20 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ zusammen mit der DGUV Regel 100-001
Laut § 20 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 muss der Unternehmer/Arbeitgeber den Sicherheitsbeauftragten ermöglichen, regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
In der DGUV Regel 100-001 heißt es dazu unter dem Punkt 4.2.6 erläuternd:
„Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe im Betrieb nachhaltig wahrnehmen können, benötigen sie ... eine Ausbildung und auch eine regelmäßige Weiterbildung, .... Der Sicherheitsbeauftragte kann ohne die Kenntnisse, die er dort erwirbt, seine Aufgabe nicht sachgerecht und vollständig erfüllen.“
Die DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte gibt in Kap. 2.5 einen groben zeitlichen Rahmen für Wiederholungsschulungen vor:
"Je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential ist eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend.“
Der eintägige Lehrgang bietet Ihnen:
- Einen handlungsorientierten Überblick über aktuelle rechtliche Neuerungen
- Praktische Beispiele und Praxishilfen für den betrieblichen Alltag
- Die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen
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Interner Auditor - Online-Workshop - 519 - 05.11.2024
Aufbaulehrgang zur Durchführung von Audits nach ISO 19011
Aufbaulehrgang zur Durchführung von Audits nach ISO 19011
Im Rahmen von Managementsystemen müssen Unternehmen in geplanten Abständen interne Audits durchführen, um zu prüfen, ob die geplanten Regelungen und Maßnahmen sowie interne und externe Anforderungen erfüllt und wirksam umgesetzt werden. Durch Aufdecken von Verbesserungspotenzialen wird die kontinuierliche Verbesserung vorangetrieben.
Die DIN ISO 19011 regelt die Durchführung interner und externer Audits sowie die Qualifikation und Bewertung von Auditoren. Sie gilt für alle Managementsysteme, wie z. B. Umwelt-, Qualitäts-, Energie- und Arbeitsschutzmanagement.
Der Lehrgang vermittelt die Anforderungen zur Durchführung von Audits nach der DIN EN ISO 19011 und zeigt Lösungen zur Durchführung wertschöpfender integrierter Audits auf.
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Menschenrechtsbeauftragte*r gemäß Lieferkettengesetz - 523 - 05.11.2024
Zweitägiger Zertifikatslehrgang zur effizienten Umsetzung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Zweitägiger Zertifikatslehrgang zur effizienten Umsetzung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
<pAm 01. Januar 2023 trat das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Konkret geht es um die Einhaltung ökologischer und sozialer/menschenrechtlicher Mindeststandards entlang der Lieferkette, v.a. in Risiko-Beschaffungsmärkten. Den Schwerpunkt der Sorgfaltsplichten bildet ein wirksames Riskmanagement, für dessen Wirksamkeit ein Verantwortlicher zu benennen ist.
In der Praxis hat sich die Bezeichnung Menschenrechtsbeauftragte*r für diese Rolle durchgesetzt.
Seit 01. Januar 2024 sind Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten betroffen, die in Deutschland ansässig oder geschäftstätig sind. Neben den großen Unternehmen müssen zukünftig auch KMUs ihre Vorlieferanten stärker zu Themen wie Umwelt und Menschenrechte in den Blick nehmen. Kritische Berichte über die globalen Beschaffungsketten sowie Forderungen von Business-Kunden (B2B) nach mehr Umwelt- und Nachhaltigkeitsinformationen zur Lieferkette üben Druck auf die Unternehmen aus. Es drohen Sanktionen und Imageschäden, so dass auch Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitern ihre Lieferkette betrachten müssen.
Im Dezember 2022 einigten sich die EU-Länder auf ein europaweites Lieferkettengesetz. Dieses geht deutlich über das deutsche Gesetz hinaus. Der Entwurf sieht vor, dass soziale und ökologische Aspekte entlang der gesamten Wertschöfungskette betrachtet werden.
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FachKONFERENZ zur neuen EU-Maschinenverordnung - 2575-ÖF - 06.11.2024
Die Schwerpunkte der Fachkonferenz Maschinenverordnung 2024:
Die neue Maschinenverordnung: Schlüsselfragen beim Umstieg
Rechtliche Anforderungen an die Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen
Umbau von Maschinen und was ändert sich durch die neue Maschinenverordnung
Cybersicherheit und funktionale Sicherheit von Maschinensteuerungen
Digitale Nutzungsinformationen und Trends in der technischen Dokumentation
Kollaborative Roboterapplikationen: Lösungen, Herausforderungen und Neuerungen
Security: Wie Sie die Anforderungen aus Maschinenverordnung, NIS 2 und des Cyber Resilience Act in der Praxis umsetzen
Auswirkungen der neuen Ausgabe der Norm zur funktionalen Sicherheit (EN ISO 13849) und Beispiele aus der Pneumatik
Die Schwerpunkte der Fachkonferenz Maschinenverordnung 2024:
Die neue Maschinenverordnung: Schlüsselfragen beim Umstieg
Rechtliche Anforderungen an die Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen
Umbau von Maschinen und was ändert sich durch die neue Maschinenverordnung
Cybersicherheit und funktionale Sicherheit von Maschinensteuerungen
Digitale Nutzungsinformationen und Trends in der technischen Dokumentation
Kollaborative Roboterapplikationen: Lösungen, Herausforderungen und Neuerungen
Security: Wie Sie die Anforderungen aus Maschinenverordnung, NIS 2 und des Cyber Resilience Act in der Praxis umsetzen
Auswirkungen der neuen Ausgabe der Norm zur funktionalen Sicherheit (EN ISO 13849) und Beispiele aus der Pneumatik
TAG 1 - Mittwoch, 06.11.2024
08:30 - 09:00 Uhr - Get2gether - Anmeldung
09:00 - 09:15 Uhr - Eröffnung / Begrüßung
09:15 - 10:30 Uhr - Die neue Maschinenverordnung: Schlüsselfragen beim Umstieg - Wolfgang Reich | IBF Solutions GmbH
- Welche mechanischen, elektrischen und steuerungstechnischen Anforderungen sind neu, welche wurden geändert?
- Künstliche Intelligenz in Maschinensteuerungen – Was bei der Risikobeurteilung entscheidend ist.
- Cyber-Security in Maschinen – Wie in der Risikobeurteilung IT-Angriffe berücksichtigt werden.
- Digitale Betriebsanleitungen – Lang ersehnt und dann doch wieder lieber auf Papier?
- Wesentliche Änderung – Jetzt europäisch geregelt und auch anders?
- Stichprobenprüfung – Welche Pflichten auf die Maschinenhersteller zukommen.
- Wie können sich Hersteller auf die neue Maschinenverordnung vorbereiten, wenn noch nicht alle Normen an die neue Maschinenverordnung angepasst sind?
- Fragen, Diskussion und Erfahrungsaustausch
10:30 - 11:00 Uhr - Kaffeepause
11:00 - 12:30 Uhr - Rechtliche Anforderungen an die Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen - Prof. Dr. Thomas Wilrich | Rechtsanwalt
- Grenzen der Maschine: Warum die Produktbeschreibung das zentrale Element der Haftungssteuerung ist.
- Grundsätze der Integration der Sicherheit: Wann ist Technik geboten und wann reicht Warnung?
- Sicherheit hat ihren Preis: Wie weit gilt das Wirtschaftlichkeitsprinzip?
- Wer schreibt der bleibt: Was soll man wie weit dokumentieren?
- Zahlreiche Gerichtsurteile aus der Rechtsprechungspraxis: z.B. Lüfter-Brand in Gletscherbahn Kaprun
- Fragen, Diskussion und Erfahrungsaustausch
12:30 - 13:45 Uhr - Mittagspause (das Mittagessen und alkoholfreie Getränke sind inklusive)
13:45 - 15:15 Uhr - Umbau von Maschinen und was ändert sich durch die neue Maschinenverordnung - Stefan Krähan | AUVA Hauptstelle
- Was ist ein Umbau und wie ist ein Umbau rechtlich zu behandeln?
- Welche Begriffe werden auch im Zusammenhang mit einem Umbau verwendet?
- Welche Vorgehensweise ist im Rahmen eines Umbaus von Maschinen vorzunehmen?
- Wann spricht man von einem wesentlichen Umbau?
- Nationale Herangehensweise versus Ausblick auf das Thema Umbau bzw. wesentliche Änderung von Maschinen in Hinblick auf die neue Maschinenverordnung
- Welcher Umgang in Hinblick auf die Dokumentation ist bei einem Umbau vorzunehmen?
- Praxisbeispiele zum Thema Umbau von Maschinen
- Fragen, Diskussionen und Erfahrungsaustausch
15:15 - 15:45 Uhr - Kaffeepause
15:45 - 16:45 Uhr - Cybersicherheit und funktionale Sicherheit von Maschinensteuerungen - Wolfgang Reich | IBF Solutions GmbH
- Was fordert die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 in Bezug auf Cyber Security von Herstellern?
- Welche Angriffsszenarien können Maschinen und Anlagen ausgeliefert sein?
- Warum Safety ohne Security nicht möglich ist?
- Welche Instrumente zur Absicherung und zum Schutz ihrer Maschinen existieren?
- Welche Cybersicherheitsaspekte müssen Sie berücksichtigen
- Welche Hilfestellungen liefern die beiden Normen ISO/TR 22100-4 und IEC/TR 63074?
- ISO/TR 22100-4: Leitlinien für Maschinenhersteller zur Berücksichtigung der damit verbundenen IT-Sicherheits- (Cybersicherheits-) Aspekte
- IEC/TR 63074: Aspekte zur Cybersicherheit in Verbindung mit der funktionalen Sicherheit von sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen
- Fragen, Diskussion und Erfahrungsaustausch
16:45 - 17:00 Uhr - Abschlussdiskussion des 1. Tages - Alle anwesenden Referenten und Experten
17:00 Uhr - Ende des ersten Konferenztages
18:30 Uhr - Networking Night - Knüpfen Sie wertvolle Kontakte
- IBF lädt alle Teilnehmer:innen der Fachkonferenz zu einem gemütlichen Abendessen in entspannter Atmosphäre ein.
TAG 2 - Donnerstag 07.11.2024
08:00 - 08:30 Uhr - Get2gether - Anmeldung
08:30 - 08:35 Uhr - Eröffnung / Begrüßung
08:35 - 10:00 Uhr - Digitale Nutzungsinformationen und Trends in der technischen Dokumentation - Martin Rieder | CAVEO Safety Management & Documentation e.U
Wie Sie Stolpersteine bei der digitalen Benutzerinformation berücksichtigen und vermeiden.
- Papier vs. Digital – Warum die Zielgruppe(n) ein entscheidender Faktor ist(sind).
- Risikobeurteilung und Betriebsanleitung – Wie Sie durch abteilungsübergreifende Zusammenarbeit mehr Rechtssicherheit bei niedrigeren Kosten erreichen.
- Was versteht man unter „geschulten“ bzw. „fachkundigen“ Personen?
- Warum es zwei Normen zur Erstellung von Betriebsanleitungen gibt und wie Sie diese effizient anwenden:
- ISO 20607: Allgemeine Gestaltungsgrundsätze für Betriebsanleitungen von Maschinen
- IEC/IEEE 82079-1: Allgemeine Anforderungen beim Erstellen von Gebrauchsanleitungen
- Warum die "Doku" kein Stiefkind sein darf: Diese Risiken existieren bei mangelhaften Dokumentationen.
- So sichern Sie die Qualität in der Technischen Dokumentation.
- Fragen, Diskussionen und Erfahrungsaustausch
10:00 - 10:30 Uhr - Kaffeepause
10:30- 12:00 Uhr - Kollaborative Roboterapplikationen: Lösungen, Herausforderungen und Neuerungen - Dario Stojicic, Christopher Dittrich | ABB AG
- Industrieroboter vs. kollaborierende Roboter (Cobots) – Wie Sie sich entscheiden, welche Technologie für Ihren Anwendungsfall besser geeignet ist.
- Welche Auswirkungen hat die neue Norm EN ISO 10218 (Sicherheit von Industrierobotern) auf Roboter und Roboterapplikationen?
- Cobots: Sicherheitstechnische Herausforderungen und Stolpersteine bei der Implementierung
- Fragen, Diskussionen und Erfahrungsaustausch
12:00 - 13:15 Uhr - Mittagspause (das Mittagessen und alkoholfreie Getränke sind inklusive)
13:15 - 14:45 Uhr - Security: Wie Sie die Anforderungen aus Maschinenverordnung, NIS 2 und des Cyber Resilience Act in der Praxis umsetzen - Robert Kolmhofer, Stefan Rosenthaler | UNINET it-consulting GmbH
- Bedrohungen von Maschinensteuerung: Beispiele aus der Praxis
- Überblick über die regulatorische Vorgaben (Cyber Resilience Act, NIS2, …)
- Security by Design – Wie Sie Security in ihrer Konstruktion berücksichtigen.
- Was ist der Stand der Technik zur Umsetzung normenkonformer Maßnahmen?
- Lässt sich Security zertifizieren? Welche Möglichkeiten die IEC 62443-4-1/2 vorsieht.
- Security aus Sicht der Betreiber: Schutz der eigenen Produktionsanlagen vor Cyber Angriffen
- Fragen, Diskussion, Erfahrungsaustausch
14:45 - 15:15 Uhr - Kaffeepause
15:15 - 16:15 Uhr - Auswirkungen der neuen Ausgabe der Norm zur funktionalen Sicherheit (EN ISO 13849) und Beispiele aus der Pneumatik - Michal Marienka | SMC Austria GmbH
- Risikobeurteilung als Ausgangspunkt der Auslegung sicherer Steuerungen
- Was sich durch die Aktualisierung von EN ISO 13849-1 (Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen) ändert?
- Wie Sie Validierungen normengerecht durchführen und warum Sie diesen wichtigen Prozessschritt nicht vernachlässigen sollten!
- Ausgewählte Beispiele in pneumatischen Steuerungen:
- Gibt es einen sicheren Zylinder?
- Sichere Ansteuerung von relevanten Ventilen
- Fragen, Diskussion, Erfahrungsaustausch
16:15 - 16:30 Uhr - Abschlussdiskussion des 2. Tages - Alle anwesenden Referenten und Experten
16:30 Uhr - Ende der FachKONFERENZ
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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 06.11.2024
Eintägige Unterweisung. Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23
Eintägige Unterweisung. Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23
Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.
Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.
Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.
Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.
Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4
Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.
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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 06.11.2024
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.
Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.
Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.
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Asbest für Einsteiger - 233 - 06.11.2024
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z.B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.
In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.
Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.
Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z.B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest
Die besonderen Eigenschaften von Asbest:
- Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
- Ist fast unbegrenzt haltbar
- Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
- Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
- Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
- Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
- Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf
Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.
Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.
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Befähigte Person für Leitern, Tritte und Fahrgerüste - 322 - 06.11.2024
Eintägiges Seminar gem. Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 2121 - Teil 1+2 und DGUV Information 208-016 (bisher BGI 694)
Eintägiges Seminar gem. Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 2121 - Teil 1+2 und DGUV Information 208-016 (bisher BGI 694)
Leitern und Tritte
Die Gefährlichkeit von Arbeiten, die mit Hilfe von Leitern und Tritten durchgeführt werden, wird häufig unterschätzt. Die Zahl der Abstürze von Leitern und Tritten geht jährlich in die Tausende. Viele dieser Unfälle, die nicht selten tödlich verlaufen, können vermieden werden. Weit mehr als 90 % der Unfälle mit Leitern und Tritten sind auf das Fehlverhalten der Benutzer zurückzuführen.
Fahrgerüste und Kleingerüste
Die Unfallstatistik der Berufsgenossenschaft nennt jährlich ca. 30.000 meldepflichtige Unfälle mit Gerüsten. Bei 75 % der Unfälle waren schadhafte Bauteile die Unfallursache. Beim Einsatz von Gerüsten gibt es wesentliche Punkte hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung zu beachten.
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Corporate Carbon Footprint – Der Klimafußabdruck für Unternehmen und Produkte - 501 - 06.11.2024
Online-Workshop zur Ermittlung der Treibhausgasemissionen und Erstellung einer Treibhausgasbilanz/Carbonfootprinting für Unternehmen, Kommunen oder Teilen davon
Online-Workshop zur Ermittlung der Treibhausgasemissionen und Erstellung einer Treibhausgasbilanz/Carbonfootprinting für Unternehmen, Kommunen oder Teilen davon
Klimaschutz und Klimaschutzmanagement können nur dann erfolgreich organisiert werden, wenn auch geeignete Instrumente für die Bewertung der eigenen Leistungen systematisch angewandt werden. Der Klimafußabdruck oder Carbon Footprint ist das geeignete Mittel, um Ihren Status und Ihr Engagement zu erfassen.
Mit dem Corporate Carbon Footprint sind Unternehmen in der Lage, Ihren Status im Klimaschutz systematisch und zielgerichtet zu erfassen, zu bewerten und ihre Klimabilanz über Potenzialanalysen zu verbessern. Product Carbon Footprints bieten sich für die Beurteilung der Klimarelevanz von Produkten an.
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Energietechnik kompakt - 142 - 06.11.2024
Zweitägiger Zertifikatslehrgang mit Praxisbeispielen über technische Grundlagen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie und im Gewerbe
Zweitägiger Zertifikatslehrgang mit Praxisbeispielen über technische Grundlagen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie und im Gewerbe
Die Veranstaltung ist bundesweit staatlich anerkannt für die Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte.
Energieeffizienz gewinnt eine immer größere Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Steigende Energiepreise, sich ändernde Energiesteuern, Klimaveränderungen, nachhaltige Energiepolitik und neue rechtliche Anforderungen fordern von den Unternehmen eine frühzeitige energieeffiziente Produktion und Bewirtschaftung. Die Bundesregierung fordert von den Unternehmen als Gegenleistung für Steuererleichterungen und Anspruchsregelungen den Nachweis von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001.
Insgesamt haben sich daher schon mehr als 7000 Unternehmen in Deutschland in den letzten Jahren nach der ISO 50001 zertifizieren lassen.
Diese Energiemanagementsysteme sind so zu gestalten, dass jeweils ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess gewährleistet werden kann. Zum Erfassen und Analysieren der Energieträger und -verbraucher sowie der Ermittlung der Einsparmaßnahmen werden spezifische Fachkenntnisse benötigt.
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Gefährliche Abfälle - 12 - 06.11.2024
Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)
Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)
Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden.
Für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen, welche Vorschriften und Regeln Sie beim Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten müssen und geht dabei auch auf Fragen aus der alltäglichen Praxis ein.
U. a. wird auf folgende Fragestellungen eingegangen:
- Worauf ist bei der Lagerung von gefährlichen Abfällen zu achten?
- Wie erfolgen Einstufung und Dokumentation gefährlicher Abfälle?
- Welche arbeitsschutzrechtlichen Regelungen sind je nach Tätigkeit relevant?
- Wie werden gefährliche Abfälle unter gefahrgutrechtlichen Gesichtspunkten klassifiziert?
- Was ist beim Transport von gefährlichen Abfällen zu beachten?
- Nutzen Sie dieses Seminar, um Fragen aus Ihrem betrieblichen Alltag zu klären!
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